Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V., Bochum
Der Türkheimer "Steuerskandal" hat in der Region hohe Wellen geschlagen, weil Gewerbesteuer in Millionenhöhe verjährte, da diese nicht erhoben wurde - in dieser Dimension wohl bundesweit einmalig. Der vom Finanzamt Memmingen/Mindelheim betriebene Versuch staatliche Einnahmeausfälle dadurch zu kompensieren, dass die Gewerbesteuer dann rückwirkend nicht auf die Einkommentsuer angerechnet wurde, dürfte gescheitert sein. In einem von Rechtsanwalt Ulrich Lübbing geführten Musterverfahren hat der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht die Revision des Finanzamts abgewiesen und dem Musterkläger Recht gegeben. Das Finanzamt muss in dem entschiedenen Fall die Gewerbesteuer anrechnen, weil nie ein Gewerbsteuerbescheid erging, der hätte geändert werden können.