Rechtsanwalt Ulrich Lübbing berät vor dem Erbfall zur vorweggenommenen Erbfolge, bei Übergaben und Erstellung letztwilliger Verfügungen, z.B. Erstellung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügunge und auch nach dem Erbfall bei der Geltendmachung von Ansprüchen, z.B. Vermächtnissen oder dem Pflichtteil. Die Beratung durch den Steueranwalt umfasst auch Erbrecht, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können haben wir Ihnen - ohne Aspruch auf Vollständigkeit - einige wesentliche Informationen in unserem Merkblatt "Allgemeininformation zur Testamentserrichtung" zusammengestellt, das Sie hier herunterladen können.