Gern beraten wir Sie zu rechtlichen Fragen rund um Immobilien und die Energiewende, z.B.:
Wann sollte ich für meine Fotovoltaikanlage einen Gestattungsvertrag abschließen?
Wer nicht auf seinem eigenen Dach investiert, sondern auf einem, das einem anderen gehört, läuft das Risiko, dass die hohe Investition gefährdet wird, weil ihm die Nutzung der Dachfläche entzogen werden kann, oder unklar ist, wenn es zu Störungen kommt, z.B. Dachreparatur, Verschattung durch Bäume, Brand, etc Diese Risiken soll ein Gestattungsvertrag abfedern.
Mit diesen Verträgen wird dem Anlagenbetreiber das Recht gegeben auf dem Dach eines anderen Eigentümers eine Fotovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben.
Was regelt ein Gestattungsvertrag?
Der Inhalt der Gestattungsverträge beinhaltet normalerweise Regelungen, wie
Warum reicht der Gestattungsvertrag alleine nicht aus?
Grundsätzlich gilt der Gestattungsvertrag nur zwischen den Vertragsparteien, die ihn abgeschlossen haben, also Anlagenbetreiber und Grundstück- oder Dacheigentümer.
Damit auch bei einem Eigentümerwechsel dennoch eine rechtliche Absicherung besteht, dass die Fotovoltaikanlage auf diesem Grundstück oder Dach weiterhin betrieben werden darf, kann die im Gestattungsvertrag enthaltene Duldungsverpflichtung für den Grundstückseigentümer zugunsten des Anlagenbetreibers durch eine Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen und abgesichert werden. Die Dienstbarkeit ist notariell zu beurkunden. Dann übernimmt derjenige, der Eigentümer des Grundstücks oder Dachs wird, auch die entsprechende Verpflichtung, weil sie im Grundbuch abgesichert ist.
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