Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Steueranwalt liegt im wirtschaftsrechtlichen, steuerlichen und auch im erbrechtlichen Bereich für Unternehmer, wie auch für Privatleute.
Mehr Info hierzu? Die gibt es hier.
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Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Selbstanzeigeberatung. Durch eine Vielzahl von Mandaten im Bereich nicht deklarierter Kapitalerträge hat diese Tätigkeit in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Infolge der ständigen und massiven Verschärfungen der rechtlichen Vorgaben für die Wirksamkeit von Selbstanzeigen hat sich hier eine sehr komplexe Spezialmaterie entwickelt. Diese geht weit über das allgemeine Tagesgeschäft von nicht spezialisierten Steuerberatern oder Rechtsanwälten hinaus. Zu beachten ist, dass die Verschärfungen alle Bereiche betreffen, z.B. auch in Unternehmen, bei Nichtdeklaration "anderer" Einkünfte von Privatpersonen (z.B. Mieten), in Vereinen (Nichtabführung von Lohnsteuern, Umsatzsteuer, etc.).
Aktueller Trend sind Steuerstrafverfahren infolge vorangegegangener Berichtigungen die von den Steuerstrafstellen als "Selbstanzeigen" bewertet werden, so dass dann spätere Selbstanzeigen als unwirksam angesehen werden.
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