Im Zivilrecht ist Rechtsanwalt Lübbing im Rahmen seiner Spezialisierung tätig, z.B. bei Honorarprozessen, Steuerberaterhaftung aber auch im Insolvenzrecht, z.B. bei Insolvenzanfechtung.
Regelmäßig werden wir von Mandanten oder Steuerberatern im Zusammenhang mit Honorarprozessen oder etwaigen Haftungsprozessen mandatiert. Wir kennen die Interesselagen beider Seiten. Da Regressprozesse regelmäßig nach einem Beraterwechsel vom neuen Steuerberater angestoßen werden, ist eine einseitige Positionierung als "Mandantenkanzlei" oder als "Steuerberaterkanzlei" in diesem Bereich nicht möglich. Aus politischen Gründen übernehmen wir jedoch niemals ein Mandat, das sich gegen einen der Steuerberater richtet, mit dem wir zusammenarbeiten.
Im Zivilprozess sind wir vor allem bei Erbstreitigkeiten, bei der Geltendmachung des Pflichtteils oder Verteidigung gegen den Pflichtteilsberechtigten, bei Gesellschafterstreitigkeiten und in der Beitreibung von Forderungen für Handelsunternehmen tätig.
Gerade in Zivilverfahren mit wirtschaftsrechtlichem Hintergrund reicht es häufig nicht aus, wenn ein Verfahren aus rein zivilrechtlicher Sicht ohne Verständnis für buchhalterische und/oder bilanzielle Fragen geführt wird, z.B. auch, wenn es um Unternehmensbewertungen geht.
Gleiches gilt in Verfahren mit insolvenzrechtlichem Einschlag, z.B. bei einer Anfechtung von Zahlungen (Insolvenzanfechtung) durch den Insolvenzverwalter. Hier bringen wir unsere spezielle Expertise in diesen Bereichen ein und vermitteln nach Wunsch Experten, mit denen wir dann entsprechende Fälle im Team bearbeiten.