Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt Ulrich Lübbing Fachanwalt für Steuerrecht
Salzmarkt 14
87600 Kaufbeuren

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

+49 08341 9083646+49 08341 9083646

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt bei Selbstanzeige, z.B. Schweiz, Steuerstrafrecht

Selbstanzeigeberatung

Wie schon ausgeführt hat sich in den letzten Jahren ein Schwerpunkt der Kanzlei in der Selbstanzeigeberatung herausgebildet. Durch eine Vielzahl von Mandaten im Bereich nicht deklarierter Kapitalerträge aus der Schweiz, Österreich und Liechtenstein hat diese Tätigkeit in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Infolge der ständigen und massiven Verschärfungen für die Wirksamkeit von Selbstanzeigen hat sich hier eine sehr komplexe Spezialmaterie entwickelt. Diese geht weit über das allgemeine Tagesgeschäft von nicht spezialisierten Steuerberatern oder Rechtsanwälten hinaus. Termine nach Vereinbarung auch in der Schweiz, in Liechtenstein oder in Österreich.

 

Zu beachten ist, dass die Verschärfungen nicht nur Kapitalerträge betreffen, sondern alle Bereiche, bei denen Selbstanzeigen in Betracht kommen, z.B. auch in Unternehmen, bei Nichtdeklaration "anderer" Einkünfte von Privatpersonen (z.B. Mieten), in Vereinen (Nichtabführung von Lohnsteuern, Umsatzsteuer, etc.). Besonders risikobehaftet sind alle Unternehmen die viel Umgang mit Bargeld haben, zumal dann auch besondere Risiken infolge des Geldwäschegesetzes bestehen.

 

 

Steuerstrafrecht

Neben Fällen klassischer Steuerhinterziehung in risikobehafteten, "bargeldintensiven" Branchen, wie z.B. der Gastronomie, geraten zunehmend durch kompliziertere steuerliche Regelungen, eine deutlich bessere personelle und sachliche Ausstattung der Finanzverwaltung, einen konsequenteren Vollzug und auch durch die Globalisierung "Kunden" in das Visier der Steuerfahnder, die sich dies niemals hätten träumen lassen, z.B. auch Ehrenamtliche in Vereinen, Mitarbeiter von Steuerberatern, Geschäftsführer und Angestellte internationaler Konzerne, die in Deutschland einen Wohnsitz nehmen, aber entgegen dem "Welteinkommensprinzip" in Deutschland steuerpflichtige ausländische Einkünfte nicht in Deutschland deklarieren etc.

 

Das Steuerstrafrecht hat Konjunktur und die Mitarbeiter der Steuerfahndung sind nicht an die Servicezeiten des Finanzamts gebunden.

 

In den letzten Jahren hat die Betreuung steuerstrafrechtlicher Mandate deutlich zugenommen, die je nach Bedarf, in der Zusammenarbeit mit kooperierenden Steuerberatern und Strafrechtspezialisten bearbeitet werden.