Eine Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Berufsträgern, der auf die gemeinsame Nutzung der Büroinfrastruktur gerichtet ist und beinhaltet grundsätzlich kein gemeinsames Tätigwerden; dadurch unterscheidet sie sich von einer Sozietät, Partnerschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Jeder Anwalt bearbeitet seine eigenen Mandate selbst in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, sofern nicht ausnahmsweise mit den Mandanten anderes vereinbart wird.
Mit Herrn RA Dirk Streichert besteht eine Kooperation im Rahmen einer wechselseitigen Vertreterbestellung.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Streichert ist allgemein ausgerichtet. Er ist in rechtlichen Fragen in allen Lebenssituationen Ihr kompetenter Ansprechpartner. Seine Kanzlei ist dabei überwiegend zivilrechtlich tätig. Vom Forderungsmanagement bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen begleitet er Sie gerne. Er versteht sich dabei sowohl als Ansprechpartner für Verbraucher als auch für Unternehmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Baurecht. Mehr zu seiner Kanzlei unter: