Rechtsanwalt Ulrich Lübbing berät vor dem Erbfall zur vorweggenommenen Erbfolge, bei Übergaben und Erstellung letztwilliger Verfügungen, z.B. Erstellung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügunge und auch nach dem Erbfall bei der Geltendmachung von Ansprüchen, z.B. Vermächtnissen oder dem Pflichtteil. Die Beratung umfasst Erbrecht, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.