Der Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt im wirtschaftsrechtlichen, steuerlichen und auch im erbrechtlichen Bereich für Unternehmer, wie auch für Privatleute. Unsere Anwaltskanzlei deckt Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, die Selbstanzeige, Außenprüfungen, Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren ab. Im Zivilrecht bieten wir erbrechtliche Vertretung, Gesellschafterstreit, Inkasso für Unternehmen und Honorar-/und Haftungsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer an. Daneben Rechtsthemen mit bilanziellem oder steuerlichem Schwerpunkt, wie Auseinandersetzung von Gesellschaften, Streitigkeiten um Abfindungen, Realteilungen, Beratung zu insolvenzrechtlichen Fragen der Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und Vertretung in Zivilprozessen bei Rückforderung von Zahlungen durch den Insolvenzverwalter durch Insolvenzanfechtung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Selbstanzeigeberatung. Durch eine Vielzahl von Mandaten im Bereich nicht deklarierter Kapitalerträge hat diese Tätigkeit in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Infolge der ständigen und massiven Verschärfungen der rechtlichen Vorgaben für die Wirksamkeit von Selbstanzeigen hat sich hier eine sehr komplexe Spezialmaterie entwickelt. Diese geht weit über das allgemeine Tagesgeschäft von nicht spezialisierten Steuerberatern oder Rechtsanwälten hinaus. Zu beachten ist, dass die Verschärfungen alle Bereiche betreffen, z.B. auch in Unternehmen, bei Nichtdeklaration "anderer" Einkünfte von Privatpersonen (z.B. Mieten), in Vereinen (Nichtabführung von Lohnsteuern, Umsatzsteuer, etc.). Aktueller Trend sind Steuerstrafverfahren infolge vorangegegangener Berichtigungen die von den Steuerstrafstellen als "Selbstanzeigen" bewertet werden, so dass dann spätere Selbstanzeigen als unwirksam angesehen werden.
Wir beraten soweit als möglich ganzheitlich, sofern erforderlich, im Team mit anderen Spezialisten, zu denen wir auch gerne eine Kontakt herstellen.