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Gänzliche Abschaffung der Selbstanzeige durch den Gesetzgeber? Verschiedene Verbände haben zu den 49. Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats zu dem Entwurf des „Jahressteuergesetzes 2010“ (Strafbefreiende Selbstanzeige) sowie dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDPAntrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (BT-Drs. 17/1755), dem Gesetzentwurf der Fraktion SPD (BT-Drs. 17/1411), dem Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/1149) sowie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 17/1765) Stellung genommen. Die Gesetzentwürfe sehen Modifizierungen bis hin zur gänzlichen Abschaffung der Selbstanzeige vor. An dem anerkannten Institut der strafbefreienden Selbstanzeige sollte - entgegen der ebenso populistischen, wie auch naiven Auffassung, dass Steuerhinterzieher stets die anderen sind - unbedingt festgehalten werden. Die Selbstanzeige in ihrer bestehenden Form ist altbewährt. Steuerhinterziehung bekämpft man am besten durch ein gerechtes und transparentes Steuerrecht, und nicht durch transparente Bürger. Bleibt abzuwarten, ob sachliche Erwägungen die Politik überhaupt interessieren. Wo bleibt nur die Tea-Party-Bewegung in diesem Land? Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer: hier Stellungnahme Deutscher Anwaltverein: hier Stand: Okt 2010
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