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Compliance-Vortrag am 23.11.2010
Gemeinsamer Vortrag am Dienstag, 23.11.2010 ab 14:30
im Vereinszentrum des DAV Kaufbeuren-Gablonz, Buronstr.
99, 87600 Kaufbeuren in Kooperation mit der >>maxkanzlei.
Rechtsanwälte Dühring. Eberle.Junker<<
Bei "Compliance" geht es vor
allem um Haftungsvermeidung durch entsprechende
Unternehmensorganisation. Folgt man der
Presseberichterstattung, so könnte man meinen, es handele
sich vor allem um ein Problem daxnotierter Unternehmen und
um eines der vielen Modethemen der Beraterbranche. Dem ist
zu widersprechen: Tatsächlich haben die großen
Compliance-Verfahren, insbesondere bei Siemens,
zivilrechtlich und strafrechtlich Standards gesetzt,
die nunmehr auch für eine Vielzahl mittelständischer
Unternehmen gelten. Speziell im Steuerrecht
überlagert sich Compliance mit den schon gesetzlich
geltenden Straftatbeständen und steuerlichen
Haftungsregeln für Unternehmen und deren
Geschäftsführer bzw. Vorstände, z.B. für Lohnsteuer,
Umsatzsteuer (z.B. innergemeinschaftliche oder
Ausfuhrlieferungen, unberechtigter Vorsteuerabzug). Im
Vortrag werden daher auch klassische Haftungstatbestände
für Unternehmen und deren Geschäftsführer bzw. Vorstände
behandelt.
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Gänzliche Abschaffung der
Selbstanzeige durch den Gesetzgeber?
Derzeit rumort es wieder im Zusammenhang mit dem
Entwurf des „Jahressteuergesetzes 2010“. Die verschiedenen
Gesetzentwürfe sehen Modifizierungen bis hin zur
gänzlichen Abschaffung der Selbstanzeige vor. Droht das
Ende der Selbstanzeige? Und vor allem wann? Jahreswechsel
sind bekanntermaßen kritische Zeitpunkte für
Rechtsänderungen. Wer sich mit dem Gedanken einer
Selbstanzeige trägt, sollte dies bedenken. Sicher ist: es
wird nicht einfacher.
Mehr zu den Gesetzentwürfen
Massive Verschärfung der
Selbstanzeigeregelungen
Im Mai 2010 hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeit
zur strafbefreienden Selbstanzeige massiv verschärft und
vor allem der "Teilselbstanzeige" den Garaus bereitet.
Zögert die Politik mit der Abschaffung der Selbstanzeige
noch (vielleicht aufgrund der auch im
Parteispendenrecht bestehenden Selbstanzeigemöglichkeit?),
so hat der BGH bereits gehandelt - möglicherweise, um
die Politik zu mobilisieren. Rechtspolitisch fraglich ist,
ob dieses Ziel einen solchen Verstoß gegen den Grundsatz
der Gewaltenteilung legitimiert und dies dem
Bundesgerichtshof zusteht - dort zweifelt man daran
offenbar nicht.
Mehr dazu
Chancen u. Risiken einer Selbstanzeige
Trotz aller politischen Dikussionen:
Noch gibt es die Selbstanzeige.
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