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Aktuelles:        
Compliance-Vortrag  am 23.11.2010

Gemeinsamer Vortrag am Dienstag, 23.11.2010 ab 14:30 im Vereinszentrum des DAV Kaufbeuren-Gablonz, Buronstr. 99, 87600 Kaufbeuren in Kooperation mit der >>maxkanzlei. Rechtsanwälte Dühring. Eberle.Junker<<

Bei "Compliance" geht es vor allem um Haftungsvermeidung durch entsprechende Unternehmensorganisation. Folgt man der Presseberichterstattung, so könnte man meinen, es handele sich vor allem um ein Problem daxnotierter Unternehmen und um eines der vielen Modethemen der Beraterbranche. Dem ist zu widersprechen: Tatsächlich haben die großen Compliance-Verfahren, insbesondere bei Siemens, zivilrechtlich und strafrechtlich Standards gesetzt, die nunmehr auch für eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen gelten. Speziell im Steuerrecht überlagert sich Compliance mit den schon gesetzlich geltenden Straftatbeständen und steuerlichen Haftungsregeln für Unternehmen und deren Geschäftsführer bzw. Vorstände, z.B. für Lohnsteuer, Umsatzsteuer (z.B. innergemeinschaftliche oder Ausfuhrlieferungen, unberechtigter Vorsteuerabzug). Im Vortrag werden daher auch klassische Haftungstatbestände für Unternehmen und deren Geschäftsführer bzw. Vorstände behandelt.

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Gänzliche Abschaffung der Selbstanzeige durch den Gesetzgeber?

Derzeit rumort es wieder im Zusammenhang mit dem Entwurf des „Jahressteuergesetzes 2010“. Die verschiedenen  Gesetzentwürfe sehen Modifizierungen bis hin zur gänzlichen Abschaffung der Selbstanzeige vor. Droht das Ende der Selbstanzeige? Und vor allem wann? Jahreswechsel sind bekanntermaßen kritische Zeitpunkte für Rechtsänderungen. Wer sich mit dem Gedanken einer Selbstanzeige trägt, sollte dies bedenken. Sicher ist: es wird nicht einfacher. Mehr zu den Gesetzentwürfen

Massive Verschärfung der Selbstanzeigeregelungen

Im Mai 2010 hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige massiv verschärft und vor allem der "Teilselbstanzeige" den Garaus bereitet. Zögert die Politik mit der Abschaffung der Selbstanzeige noch (vielleicht aufgrund der auch im  Parteispendenrecht bestehenden Selbstanzeigemöglichkeit?), so hat der BGH bereits gehandelt - möglicherweise, um die Politik zu mobilisieren. Rechtspolitisch fraglich ist, ob dieses Ziel einen solchen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung legitimiert und dies dem Bundesgerichtshof zusteht - dort zweifelt man daran offenbar nicht. Mehr dazu

Chancen u. Risiken einer Selbstanzeige

Trotz aller politischen Dikussionen: Noch gibt es die Selbstanzeige. Mehr dazu

 
         
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